
Mein Schiff 6 startet heute in ihre diesjährige Nordamerika-Saison
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Am vergangenen Samstag wurde je ein Besatzungsmitglied von der AIDAnova und von der MSC Euribia in Kiel festgenommen und der Vollstreckung einer Haftstrafe zugeführt
Am Samstag, den 10. Juni 2023, lagen die beiden Kreuzfahrtschiffe AIDAnova von AIDA Cruises und MSC Euribia von MSC Cruises im Hafen der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel. Während die brandneue MSC Euribia ihren Erstanlauf in Kiel feierte, ist die AIDAnova regelmäßiger Stammgast in Kiel.
Kurz nach Ankunft der Schiffe warteten bereits Beamte der Bundespolizeiinspektion Kiel an der Pier, denn im Vorfeld zu den Schiffsanläufen wurden routinemäßig die Crew- und Passagierlisten mit den Fahndungssystemen der Polizei abgeglichen. In zwei Fällen gab es Treffer in der Datenbank, die offene Haftstrafen von je einem Besatzungsmitglied der AIDAnova und der MSC Euribia ans Tageslicht brachten. Ein 33- und ein 55-jähriger Mann waren von deutschen Gerichten wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden, entzogen sich bislang aber der Hafttrafe.
Vor Ort wurden die Männer von den Polizeibeamten festgenommen und direkt zur Vollstreckung der Haftstrafe in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo sie ihre Reststrafe verbüßen müssen.
Dieses Beispiel zeigt gut, dass ein Kreuzfahrtschiff kein rechtsfreier Raum ist und auch Strafverfolgung stattfindet.
Meldung der Bundespolizeiinspektion Kiel:
Haftbefehl – für zwei “Kreuzfahrer” endet die Reise im GefängnisKiel – Da kam ordentlich was zusammen. Zwei Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen müssen für insgesamt 905 Tage in Haft. Am 10.06.23 konnte die Bundespolizei gleich zwei Fahndungserfolge erzielen. Mit über 200 Anläufen für das Jahr 2023 ist der Kieler Hafen ein begehrtes Ziel von Kreuzfahrtschiffen. Für die grenzpolizeiliche Ein- und Ausreisekontrolle dieser Schiffe ist ein eigens bei der Bundespolizeiinspektion Kiel eingerichteter Kreuzfahrerpool zuständig. Zu den Aufgaben der Beamtinnen und Beamten gehört auch die fahndungsmäßige Überprüfung der Passagier- und Besatzungslisten. Im Falle der Kreuzfahrtschiffe MSC “EURIBIA” und der MS “AIDAnova” ergab die Kontrolle jeweils einen Haftbefehl für einen 33-jährigen nordmazedonischen und einen 55-jährigen türkischen Staatsangehörigen. Nach Ankunft der beiden Schiffe in Kiel konnten Bundespolizisten die Männer jeweils in Empfang nehmen, verhaften und nach Eröffnung der Haftbefehle in die Justizvollzugsanstalt einliefern. Beide waren durch deutsche Gerichte jeweils wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden, wobei der nordmazedonische Staatsangehörige noch 551 Tage und der türkische Staatsangehörige noch 350 Tage Restfreiheitsstrafe zu verbüßen haben.
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