Booster-Impfung ab Mitte Februar bei Hapag Lloyd Cruises verpflichtend

Booster-Impfung ab Mitte Februar bei Hapag Lloyd Cruises verpflichtend

© www.kreuzfahrt-aktuelles.de
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Ab Mitte Februar 2022 müssen Kunden von Hapag Lloyd Cruises über 18 Jahren eine Booster-Impfung vorweisen können

Bereits seit mehreren Monaten gilt bei Hapag Lloyd Cruises eine Impfverpflichtung für alle Reisen und Schiffe der Flotte. Davon abgesehen gibt es auch vor den jeweiligen Reisen auch noch eine Testpflicht. Nun hat die Hamburger Reederei, die eine Marke von TUI Cruises ist, bekanntgegeben, dass die Bestimmungen bezüglich Impfschutz noch einmal verschärft werden. 

Ab Mitte Februar 2022 – unterschiedliches Datum je nach Schiff – müssen alle Personen eine Corona-Auffrischungsimpfung vorweisen können, die älter als 18 Jahre alt sind und deren Grundimmunisierung mehr als 3 Monate zurückliegt. Weiterhin müssen ab dem 01.02.2022 alle Personen über 12 Jahren vollständig geimpft sein, um an einer Kreuzfahrt mit Hapag Lloyd Cruises teilnehmen zu können – bislang galt die Impfvepflichtung erst ab 18 Jahren.

Dass es so kommen wird war absehbar und es ist auch davon auszugehen, dass weitere Reedereien diesem Beispiel folgen werden. Das liegt vor allem daran, dass der Impfschutz nach wenige Monaten, wie es bei Impfstoffen üblich ist, seine Schutzwirkung schrittweise reduziert und bei vielen Reisenden ist die Impfungen bereits diverse Monate alt, sodass eine Auffrischung notwendig ist.

Hapag Lloyd Cruises gibt dazu bekannt:

Seit Herbst vergangenen Jahres ist der vollständige Impfschutz gegen Covid-19 für Gäste (aktuell ab 18 Jahren, ab 01.02.2022 ab 12 Jahren) und Besatzungsmitglieder gleichermaßen Voraussetzung für die Reiseteilnahme an Bord der Hapag-Lloyd Cruises Flotte.

Ab Mitte Februar gilt darüber hinaus: für alle Personen ab 18 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung Voraussetzung für die Mitreise, sofern die Grundimmunisierung gegen Covid-19 mehr als 3 Monate zurückliegt. Dies geschieht vor dem Hintergrund, die Sicherheit für Passagiere und Besatzung weiter zu erhöhen und in Anlehnung an die aktuelle Impfempfehlung der STIKO, die eine Auffrischungsimpfung nach 3 Monaten empfiehlt. (Ggf. gelten für einzelne Reisen abweichende Regelungen, über die wir die betroffenen Gäste rechtzeitig informieren).

Konkret erfolgt die Umsetzung ab den folgenden Reisen und gilt bis auf Weiteres:

  • EUROPA 2: Ab Reise EUX2234, 14.02. – 28.02.2022
  • HANSEATIC spirit: Ab Reise SPI2234, 19.02. – 06.03.2022
  • HANSEATIC nature: Ab Reise NAT2204, 19.02. – 08.03.2022
  • HANSEATIC inspiration: Ab Reise INS2231, 24.02. – 16.03.2022
  • EUROPA: Ab Reise EUR2235, 24.02. – 09.03.2022
  • Privatjet ALBERT BALLIN: Ab Reise HKF2200, 26.3. – 14.4.2022

Der Nachweis der Grundimmunisierung gegen Covid-19 sowie der Auffrischungsimpfung ist bei der Einschiffung vorzulegen. Dieser muss entsprechend im Impfpass oder im digitalen Impfnachweis ersichtlich sein. Wir empfehlen daher, sich rechtzeitig um einen Auffrisch-Impftermin zu kümmern und einen neuen digitalen Nachweis ausstellen zu lassen. Es gilt zu beachten, dass eine Nichterfüllung dieser Vorgaben zur Kündigung des Reisevertrags führt und eine Einschiffung nicht möglich ist. Der Nachweis einer Genesung ohne zusätzlichen Impfnachweis ist nicht ausreichend.

Unsere Gäste bitten wir daher rechtzeitig für die gebuchte Reise ihren Impfstatus zu überprüfen:

  1. Entweder: Ihre Grundimmunisierung / zweite Impfung (bei Johnson & Johnson die erste Impfung) liegt zum Zeitpunkt der Einschiffung mindestens 14 volle Tage und maximal 3 Monate zurück. Dann benötigen sie noch keine Auffrischungsimpfung für die Mitreise.
  2. Oder: Wenn diese bereits mehr als 3 Monate zurückliegt, ist zum Zeitpunkt der Einschiffung eine Auffrischungsimpfung nachzuweisen.
  3. Zugelassen sind weiterhin die Impfstoffe von BionTech/Pfizer, AstraZeneca, Moderna und Johnson & Johnson.

Unsere Reisen werden im Rahmen eines Präventions- und Hygienekonzeptes durchgeführt, welches die jeweiligen, zum aktuellen Reisezeitpunkt geltenden lokalen und internationalen Regularien für Kreuzfahrten umsetzt und Grundlage für die Genehmigung der Routenplanung darstellt. Je nach Fahrtgebiet sind die Vorgaben unterschiedlich und können sich auch kurzfristig ändern. Sie betreffen unter anderem Testmaßnahmen, Altersgrenzen oder Fristen in Bezug auf Impfvorgaben, Abstandsregelungen und das Tragen von Masken in bestimmten Bereichen. Aktuelle Informationen erhalten die Gäste mit ihren Reiseunterlagen.

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