Stoppt Italien Kreuzfahrten? – Das sagt die neue Verordnung

Stoppt Italien Kreuzfahrten? – Das sagt die neue Verordnung

© www.kreuzfahrt-aktuelles.de
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Verbietet Italien Kreuzfahrten bis Anfang Dezember 2020?

Seit gestern Abend überschlagen sich die Meldungen nach denen Italien Kreuzfahrten im Zeitraum vom 08.11.2020 bis zum 03.12.2020 untersagen könnte. Einige Quellen sprechen von Auswirken auf alle Schiffe, die unter der italienischen Flagge (AIDA Cruises, Costa Crociere) fahren und wiederum andere Medien sprechen von allen Kreuzfahrten ab / bis italienischen Häfen.
Hintergrund dazu seien die steigenden Corona-Fallzahlen in Italien. Mit dem Verbot wolle man die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen. In Italien gelten derzeit wieder strenge Auflagen wie Ausgangssperren und Maskenpflicht.

Seit heute Nachmittag gibt es jedoch die Botschaft, dass in der neuen Verordnung kein Kreuzfahrtverbot verankert wurde.

Vielmehr heißt es nun (Übersetzung aus dem Italienischen):

Rom – Kreuzfahrten sind sicher. Der Teil, der sich auf das Navigationsverbot bezieht, wurde aus dem Text des Dpcm entfernt, der für den sogenannten „Stempel“ bereit ist. Wie von ShipMag erwartet, hätte es eine hitzige Diskussion gegeben, die den Premierminister Giuseppe Conte veranlasst hätte, den Betrieb der Kreuzfahrten gemäß den im August festgelegten Protokollen zu bestätigen.
Der endgültige Text des Dpcm, der in der Nacht nach langen Verhandlungen unterzeichnet wurde, sollte in Kürze veröffentlicht werden .

DER TEXT
Art. 8
Bestimmungen über Kreuzfahrtschiffe und Schiffe unter ausländischer Flagge

  • Kreuzfahrten mit Fahrgastschiffen unter italienischer Flagge können nur in Übereinstimmung mit den spezifischen Richtlinien gemäß Anhang 17 dieses Dekrets durchgeführt werden, die vom technisch-wissenschaftlichen Ausschuss gemäß Artikel 2 der Verordnung vom 3. Februar 2020 validiert wurden , Nein. 630 des Leiters der Zivilschutzabteilung ab dem 15. August 2020
  • Kreuzfahrtdienste können von Personen genutzt werden, die keiner Gesundheitsüberwachung und / oder treuhänderischen Isolierungsmaßnahmen unterliegen oder verpflichtet sind und die in den vierzehn Tagen vor dem Einsteigen in Staaten oder Gebiete, auf die in Liste C Bezug genommen wird, nicht geblieben oder durchquert sind , D, E und F des Anhangs 20. Bei Aufenthalt oder Transit in Staaten oder Gebieten gemäß Liste C wird Artikel 6 Absatz 6 angewendet.
  • Zum Zwecke der Genehmigung der Kreuzfahrt legt der Kapitän der Seeschifffahrtsbehörde vor dem Abflug des Schiffes eine spezifische Erklärung vor, aus der
  • Folgendes hervorgeht : a) alle Maßnahmen, die zur Einhaltung der in genannten Richtlinien erforderlich sind Absatz 1;
  • b) die nachfolgenden Anlaufhäfen und den Hafen am Ende der Kreuzfahrt mit den relativen Ankunfts- / Abreisedaten;
  • c) Staatsangehörigkeit und Herkunft der Passagiere, die gemäß den Bestimmungen des vorhergehenden Absatzes eingeschifft wurden.
  • Unbeschadet der Bestimmungen von Absatz 2 Satz 2 dürfen Schiffe mit ausländischer Flagge, die im Kreuzfahrtdienst eingesetzt werden, italienische Häfen anlaufen, wenn diese aus Anlaufhäfen in Staaten oder Gebieten stammen, auf die in Liste A Bezug genommen wird , B und C von Anhang 20 und alle Passagiere an Bord sind in den vierzehn Tagen vor der Einfahrt in den italienischen Hafen in Staaten oder Gebieten, die in den Listen D, E und F von Anhang 20 aufgeführt sind, sowie
  • nach der Zertifizierung nicht geblieben oder umgesiedelt Einhaltung der in Absatz 1 genannten Richtlinien an Bord des Schiffes. Der Kapitän des Schiffes muss der Seebehörde mindestens vierundzwanzig Stunden vor der Landung des Schiffes eine spezifische Erklärung mit den in Absatz 3 genannten Informationen vorlegen.
  • Zwischenstopps sind nur in den in Anhang 20 Listen A, B und C aufgeführten Staaten und Gebieten zulässig, und kostenlose Ausflüge sind verboten, für die die Kreuzfahrtdienste keine spezifischen Maßnahmen zur Verhinderung von Ansteckung ergreifen können.

Quelle: SHIP MAG https://www.shipmag.it/crociere-giallo-sul-testo-finale-del-decreto-il-caso/

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