Spanien inklusive Kanaren und Balearen erneut Hochrisikogebiet – Quarantäne für Ungeimpfte

Spanien inklusive Kanaren und Balearen erneut Hochrisikogebiet – Quarantäne für Ungeimpfte

© www.kreuzfahrt-aktuelles.de
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Spanien komplett als Hochrisikogebiet eingestuft

Seit drei Tagen, also seit dem 25.12.2021, gelten das spanische Festland, sowie auch die Balearischen und Kanarischen Inseln aus deutscher Sicht wieder als Hochrisikogebiete – gemäß Einstufung des Robert-Koch-Instituts. 

Für alle vollständig geimpften und genesenen Reisenden hat die neue Einstufung keine großen Folgen, denn gemäß der aktuell geltenden Bestimmungen müssen diese lediglich die digitale Einreiseanmeldung für Deutschland ausfüllen und ihren Status – geimpft oder genesen – nachweisen. Für Familien mit ungeimpften Kindern gibt es jedoch sehr wohl Folgen, denn für die Kinder gilt dann die Absonderung der häuslichen Quarantäne. Eine Testung, die die Quarantäne beenden könnte, ist frühestens nach 5 Tagen möglich.

Im Bereich der Kreuzfahrten gelten auf nahezu allen Schiffen in diesen Destinationen Impfvorgaben, sodass es bei Erwachsenen nach Kreuzfahrten zu keinen großen Änderungen der Maßnahmen kommt. Lediglich auf der Mein Schiff 4  von TUI Cruises können aktuell noch ungeimpfte Erwachsene mitreisen – laut TUI Cruises sei die Impfquote dennoch sehr hoch.

Die Einstufung zum Hochrisikogebiet der Kanarischen Inseln und Spaniens war zu erwarten, da die Inzidenzen vor Ort zuletzt stark angestiegen waren. Stand heute verfügt die Inselgruppe beispielsweise in Summe über eine Inzidenz von 755,94 (Angabe Canary-Vibes.com).

Hinweise zur Einstufung des RKI: 

Hochrisikogebiete können Gebiete mit besonders hohen Fallzahlen sein, z.B. beim Vergleich der Höhe des Mehrfachen der mittleren 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohnern in der Bundesrepublik Deutschland. Indiz ist regelmäßig eine 7-Tage-Inzidenz von deutlich über 100. Es kann sich auch um Gebiete handeln, in denen aufgrund quantitativer oder qualitativer Kriterien (zum Beispiel aufgrund der dort vorhandenen Ausbreitungsgeschwindigkeit, einer hohen Hospitalisierungsrate, einer geringen Testrate bei gleichzeitig hoher Positivitätsrate oder aufgrund nicht ausreichend vorhandener oder verlässlicher epidemiologischer Daten) Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens vorliegen. Möglich ist auch, dass es sich um ein Gebiet handelt, in dem festgestellt wurde, dass eine Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden ist, die mit Eigenschaften eines erhöhten Risikos für die Gesundheit – wie z.B. erhöhte Transmissibilität oder Morbidität – einhergeht, von der jedoch zugleich von einer hinreichenden Schutzwirkung bei vollständiger Impfung oder Genesung ausgegangen werden kann.

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