Corona-Verordnungen: Ist eine Kreuzfahrt ein triftiger Grund?

Corona-Verordnungen: Ist eine Kreuzfahrt ein triftiger Grund?

15 Kilometer Regelung

Aktualisierung der Corona-Verordnungen – Sind Kreuzfahrten ein triftiger Grund?

Bekanntermaßen wurde der Lockdown in Deutschland verlängert und die Corona-Verordnungen der Länder haben in Teilen eine neue „15-Kilometer-Regel“ verankert. Diese 15 Kilometer-Radien gelten in der Regel für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 und diesen Bereich darf man nur mit triftigem Grund verlassen. Nun gilt es unterschiedliche Auslegungen, was ein triftiger Grund ist und was nicht.

Auch schrieb die BILD-Zeitung darüber und Reisebüros sprechen davon, dass Reisen immer ein triftiger Grund sind, privat wie beruflich.

Wie bereits bekannt ist, können in einem föderalistischen Staat wie Deutschland unterschiedliche Regelungen pro Bundesland gelten und so ist es auch in diesem Fall. Jedes Bundesland hat jeweils eine eigene Corona-Verordnung. Somit gibt es auf die Frage, ob man denn jetzt reisen darf oder nicht unterschiedliche Aussagen. 

Nordrhein-Westfalen (NRW) und Baden-Württemberg (BW) haben die 15-km-Regel nicht umgesetzt. In NRW ist schon die Quarantäne-Regelung per Gericht gekippt worden, das will man wohl hier in dem Fall vermeiden und nimmt es daher gar nicht auf. In BW setzt man auf Ausgangsbeschränkungen die sehr strikt sind.

In jedem Fall ist somit besonders wichtig, dass sich jeder selbst in offiziellen Quellen informiert und sich nicht von Aussagen Dritter leiten lässt. Die beste Wahl ist dabei das Lesen der jeweils gültigen Corona-Verordnung, denn nur so hat man die aktuell rechtsgültige Fassung vor sich. Ob und wie da im Nachgang etwas „gekippt“ wird oder gekippt werden kann, ist zunächst einmal irrelevant. 

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