Unsicherheiten bei Kreuzfahrern durch den Ratschlag des Auswärtigen Amts – Keine Reisewarnung ausgesprochen!
Vor wenigen Tagen hat das Auswärtige Amt die Informationen zum sicheren Reisen in Corona-Zeiten auf der hauseigenen Internetpräsenz aktualisiert und rät seitdem wieder einmal von der Teilnahme an Kreuzfahrten ab. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Differenzierung zwischen einem Ratschlag und einer Warnung. In diesem Fall rät das Auswärtige Amt von Kreuzfahrten ab, es handelt sich explizit nicht um eine Reisewarnung – dies ist ein sehr wichtiger Unterschied, der leider im alltäglichen Sprachgebrauch leider oftmals fälschlicherweise gleich gesetzt wird.
Es gibt also keine Reisewarnung für Kreuzfahrten und diese wird es auch nicht geben, denn das Auswärtigen Amt spricht Reisewarnungen nicht für Urlaubsformen, sondern für einzelne Gebiete bzw. Länder aus. Das muss an dieser Stelle klar differenziert werden.
Schaut man sich in den sozialen Medien um, so stellt man fest, dass diese Neuigkeiten zu großen Unsicherheiten bei Kreuzfahrern geführt haben und einige davon ausgehen, dass sie ihre Kreuzfahrt aufgrund einer – nicht vorhandenen – Reisewarnung kostenfrei stornieren können – dies ist selbstverständlich nicht der Fall. Der neuerliche Ratschlag des Auswärtigen Amts hat keine Auswirkungen auf den Kreuzfahrtbetrieb.
Der Passus ist nicht wirklich neu, sondern wird immer mal wieder ergänzt – lediglich die Klarstellung, dass dieser Ratschlag auch für Reisen gelte, die mit geimpften Passagieren stattfinden, ist neu.
Erschwerend hinzu kommt, dass die Begründung des Auswärtigen Amtes nicht nur schwammig, sondern mit Hinblick auf zahlreiche Reedereien und deren Erfahrungen gar unberechtigt ist:
Von der Teilnahme an Kreuzfahrten wird abgeraten. Es besteht das Risiko, dass im Falle eines COVID-19-Ausbruchs an Bord – auch unter geimpften Reisenden – von den zuständigen Behörden im Ausland eine mehrtägige Schiffsquarantäne verhängt wird. Ein zeitnaher Rücktransport nach Deutschland wäre ausgeschlossen. (Flusskreuzfahrten innerhalb der EU bzw. Schengen mit besonderen Hygienekonzepten sind ausgenommen. Ausgenommen sind auch Kreuzfahrten auf Schiffen mit spezifischen Hygienekonzepten, deren Reise in einem Hafen in Deutschland beginnt und ohne ein Anlegen in einem ausländischen Hafen wieder in einem Hafen in Deutschland endet.)
Schaut man in die jüngere Vergangenheit zurück, so stellt man fest, dass die letzte vollumfängliche Schiffsquarantäne ganz zu Beginn der Pandemie verhängt wurde – ein Zeitpunkt, bei dem die Reedereien gänzlich unvorbereitet waren und noch überhaupt keine Gesundheits- und Hygienekonzepte im Bezug auf das Coronavirus bestanden. In den Folgemonaten kam es naturgemäß zu einzelnen Infektionen. Die Vorgehensweise an dieser Stelle ist bekannt und in den Konzepten, die die Reedereien mit allen Behörden vor den Fahrten absprechen, verankert. Es werden sowohl die Infizierten, als auch deren Kontaktpersonen von den anderen Reisenden isoliert, wenn nötig werden diese in einem Hotel an Land untergebracht. Im Anschluss an die Quarantäne kümmern sich die meisten Reedereien erfahrungsgemäß um den Rücktransport der Reisenden in ihre Heimatländer. Dieses Verfahren wird so bereits seit mehreren Monaten umgesetzt – mit oder ohne diesem Reisehinweis des Auswärtigen Amts.
Die beiden Deutschen Kreuzfahrtanbieter AIDA Cruises und TUI Cruises haben zum Reisehinweis über Kreuzfahrten bereits eindeutige Statements abgegeben:
AIDA Cruises:
Unser Anspruch ist es, allen Gästen einen sicheren und unvergesslichen Urlaub zu ermöglichen.
Ergänzend zu den bereits bestehenden hohen Hygiene- und Gesundheitsstandards hat AIDA Cruises im Frühjahr 2020 neue Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle entwickelt und eine Vielzahl präventiver Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19 eingeführt. Dass diese Maßnahmen greifen, haben wir seit dem Neustart unseres ersten Schiffes im Oktober 2020 unter Beweis gestellt. Tausende von Gästen schenken uns jede Woche ihr Vertrauen und verleben einen entspannten Urlaub an Bord unserer aktuell neun Schiffe.
Für die Wintersaison 2021/2022 wurden diese hohen Standards mit den zuständigen Behörden in allen unseren Destinationen sowie einem internationalen Team medizinischer Experten nochmals erweitert. So ist u.a. neben negativen COVID-19-Testbefunden (Antigen und PCR) auf allen Kreuzfahrten in der Karibik und im Orient für Gäste jeden Alters ein vollständiger Impfschutz (auch für Genesene) Voraussetzung für die Mitreise. Auf den Kanaren, im Mittelmeer und in Nordeuropa gilt diese Regelung aktuell für alle Gästen ab 12 Jahren.
Alle AIDA Reisen finden mit einer angepassten Passagierkapazität statt. Zu unserem vom SGS Institut Fresenius geprüften und durch die Klassifikationsgesellschaft DNV bestätigten Gesundheits- und Hygienekonzept gehören, neben den Regelungen zum Impfschutz und den zusätzlichen COVID-19-Tests vor der Anreise, regelmäßige Gesundheitschecks an Bord sowie umfangreiche AHA-Regeln. In unseren Medizinischen Centern, u.a. ausgestattet mit modernsten COVID-19-Testgeräten, gewährleisten wir rund um die Uhr eine umfassende Betreuung für Gäste und Crew. Bei Verdachtsfällen stehen ausreichend Möglichkeiten für eine umgehende individuelle Isolation zur Verfügung. Im Fall einer notwendigen Quarantäne im Zielgebiet organisieren wir kostenfrei die Unterbringung und anschließende Rückreise nach Hause.
In vielen Bereichen gehen wir mit unseren Maßnahmen über die aktuellen Anforderungen, die landseitig an vergleichbare Einrichtungen wie Hotels oder Restaurants gestellt werden, hinaus.
Auf www.aida.de/urlaubskompass informiert AIDA Cruises stets aktuell zum umfassenden Gesundheits- und Sicherheitskonzept und vielen weiteren Themen rund um einen sicheren Urlaub mit AIDA.
TUI Cruises: