Mein Schiff 2 liegt zum Start der Sommersaison im westlichen Mittelmeer in Palma de Mallorca
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Neue Regelungen für Reiserückkehrer – Generelle Nachweispflicht unabhängig vom Verkehrsmittel
Neuer Monat, neue Regeln – ab heute gelten verschärfte Einreiseregelungen für Einreisende nach Deutschland. Weiterhin wurde die Kategorie der „einfachen Risikogebiete“ abgeschafft und es gibt künftig nur noch Hochrisikogebiete (vormals Hochinzidenzgebiete) und Virusvariantengebiete.
Bislang war es so, dass Flugreisende immer einen Nachweis über ein negatives Testergebnis (Antigentest ausreichend), eine Impfung oder Genesung vorlegen mussten, unabhängig aus welchen Gebiet die Personen einreisten. Ab heute gilt diese Verpflichtung verkehrsmittelunabhängig – das heißt egal, ob man mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Schiff, dem Auto o.Ä. einreist, man ist in der Pflicht einen Nachweis zu erbringen. Dies gilt für alle Personen ab 12 Jahren und unabhängig davon woher man nach Deutschland einreist. Bei einem Aufenthalt in einem Hochrisiko – oder Virusvariantengebiet gelten außerdem noch weiterführende Regeln.
Reist man aus einem Hochrisikogebiet – beispielsweise derzeit Spanien, Niederlande, Portugal – nach Deutschland ein, so ist eine digitale Reiseanmeldung erforderlich. Weiterhin benötigt man ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis. Nach der Einreise erfolgt eine 10 tägige Quarantäne, die für Geimpfte und Genesene nicht angetreten werden muss, wenn der Nachweis bei der Einreiseanmeldung eingereicht wird. Ungeimpfte Personen können frühestens nach fünf Tagen einen Coronatest machen und bei negativem Ergebnis die Quarantäne beenden.
Bei einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet müssen auch vollständig Geimpfte und Genesene ein negatives Testergebnis vorlegen. Nach der Einreise erfolgt eine 14 tägige Quarantäne, die nicht verkürzt werden kann. Jedoch gibt es in der neuen Verordnung für Geimpfte eine besondere Regelung. Stellt das Robert-Koch-Institut fest, dass ein ein Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, so kann die verpflichtende 14 tägige Quarantäne bei Übermittlung des Impfnachweises beendet werden. Dieser Fall trifft jedoch derzeit nicht zu, denn das RKI schreibt auf der Homepage: „Es besteht aktuell keine Feststellung gemäß 4 Absatz 2 Satz 5 Corona-Einreiseverordnung durch das RKI, dass ein bestimmter Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam wäre, die zur Einstufung des Gebiets als Virusvariantengebiet geführt hat. Eine Ausnahme von der Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Personen nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet besteht demnach nicht.“
Gilt aktuell, dass auch Geimpfte bei Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet eine 14 Tage andauernde Quarantäne absondern müssen.
Wie bereits erwähnt, gelte diese Regelung vermerksmittelunabhängig, das heißt die Kreuzfahrer sind natürlich auch betroffen – besonders die nicht geimpften Passagiere. In Virusvariantengebieten werden derzeit keine für Deutsche zugängliche Kreuzfahrten durchgeführt, sodass diese Regelungen aktuell für Kreuzfahrer vernachlässigbar sind. Kreuzfahrten in Hochrisikogebieten finden statt, sodass es für ungeimpfte Personen entsprechende Nachteile in Form einer Quarantäne mit sich führt. Für Geimpfte sind die Auswirkungen gering.
Es ist davon auszugehen, dass nun alle Reedereien, sollte das aktuell noch nicht der Fall sein, wieder Coronatests vor der Abreise für die Passagiere anbieten werden. Oftmals sind Tests während einer Kreuzfahrt sowieso mit den lokalen Bestimmungen verbunden, doch nicht in jedem Fall.
Wie immer gilt, dass man sich vor und während einer Reise genau mit den jeweils gültigen Bestimmungen beschäftigen sollte, um keine böse Überraschung zu erleben. Die Informationen dieses Artikels schildern lediglich die Regelungen am Stichtag 01.08.2021.
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