Orient: Einreisebestimmungen verbieten verlängerte Kinderreisepässe

Orient: Einreisebestimmungen verbieten verlängerte Kinderreisepässe

aidaprima

Wichtige Hinweise für die Orient Saison 2023 / 2024! 

Erst kürzlich hat für den deutschen Kreuzfahrtmarkt die Saison der Orient-Kreuzfahrten begonnen, schon wurden erste Problemfälle in den sozialen Medien kommuniziert. Aus diesem Grund ist es bedeutend, noch einmal vor allem auf eines hinzuweisen: die Einreisebestimmungen müssen zwingend vor der Einreise und rechtzeitig vor der Abreise beim Veranstalter und beim Auswärtigen Amt geprüft werden! 

Grundsätzlich ist für Orient Kreuzfahrten natürlich ein gültiger Reisepass notwendig. Dieser muss über eine Länge von mindestens sechs Monaten nach Reiseende verfügen. Doch damit nicht genug, Kinderreisepässe dürfen beispielsweise nicht verlängert sein. Sind sie abgelaufen, so muss ein neuer Pass für das Kind beantragt werden. 

Ein ähnliches Problem entsteht bei Reisepässen, die in der Vergangenheit schon einmal als verloren oder vermisst angezeigt wurden. Selbst wenn die Anzeige aufgehoben wurde, weil der Pass wieder aufgetaucht war, akzeptieren die Vereinigten arabischen Emirate diesen nicht mehr. Auch in diesem Fall muss zwingend vor der Orientkreuzfahrt ein neuer Reisepass beantragt und ausgestellt werden. 

Bitte beachten:

  • verlängerte Kinderreisepässe werden in den Vereinigten arabischen Emiraten nicht akzeptiert!
  •  Gestohlen / verloren gemeldete Pässe werden nicht akzeptiert – selbst wenn die Anzeige aufgehoben wurde!
  • Grundsätzlich gilt: Rechtzeitig vor Abreise beim Veranstalter und beim Auswärtigen Amt über aktuelle Vorgaben informieren!!

AIDA Einreisehinweise für die Vereinigten arabischen Emirate 

Einreisen sind möglich. Deutsche und österreichische Staatsangehörige können mit ihrem bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass und einem Visum, welches vor Ort kostenfrei ausgestellt wird, für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen einreisen. Der cremefarbige Notpass wird nur für die Ausreise und den Transit akzeptiert. In diesem Fall wird für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung der Migrationsbehörden benötigt. Diese erhält man durch die Vorlage einer polizeilichen Anzeigebestätigung (Diebstahl oder Verlust des Reisepasses).

Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis hin zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können. Ein verlängerter Kinderreisepass wird nicht akzeptiert, da ein aktuelles Lichtbild notwendig ist. Für die Einfuhr von Medikamenten (auch Eigenbedarf) ist eine ärztliche Verschreibung nachzuweisen. Bei Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung erforderlich.

Auszug von der Internetseite des Auswärtigen Amtes (Stand 11.12.2023)

 
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja, nur, wenn nicht verlängert

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass nicht zu.

Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, verweigert werden.

Betroffene Passagiere werden dann wieder an ihren Abflugort zurückgeschickt.

Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.

Beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass.

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