EU lockert Maskenpflicht – ab / bis Deutschland bleibt sie bestehen!
In der Reisebranche wird derzeit viel über die gefallene Maskenpflicht bei Flügen und in Flughäfen gesprochen. Allerdings gibt es bei Flügen mit Start oder Landung in Deutschland einen Haken – denn hier wird weiterhin an der Maskenpflicht festgehalten. Gäste müssen demnach weiterhin entweder eine FFP2- oder medizinische Maske für die Dauer des Fluges tragen. Abgenommen werden darf diese nur zum Essen oder Trinken.
Schon letzte Woche beschlossen die entsprechenden EU-Behörden, dass eine Maskenpflicht in Flughäfen und Flugzeugen nicht mehr notwendig seien. Dann aber kam die entscheidende Erwähnung: herrscht im Start- oder Zielort des Fluges nach wie vor eine Maskenpflicht in entsprechenden Bereichen, so bleibt diese auch während des Fluges bestehen.
Gemäß Infektionsschutzgesetz soll die Maskenpflicht auf Flügen noch mindestens bis zum 23.09.2022 erhalten bleiben. Selbiges gilt derzeit auch noch für Busse und Bahnen in Deutschland.
Die Bundesrepublik stellt an dieser Stelle keine absolute Ausnahme, denn nahezu alle Länder, die an der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr festhalten, gilt diese Maßnahme auch weiterhin bei entsprechenden Flügen aus dem Land heraus oder auch in das jeweilige Land. Beispiele hierfür sind Italien, Spanien und Griechenland.
So wurde die Maskenpflicht auf Flügen in der Theorie zwar abgeschafft, bleibt in der Praxis bei vielen Zielorten, die auch für die Kreuzfahrtbranche relevant sind, bestehen.