Video: Kreuzfahrt abgesagt: Reisepreis wird erstattet – Reiseversicherung nicht!

Video: Kreuzfahrt abgesagt: Reisepreis wird erstattet – Reiseversicherung nicht!

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Video: Warum die Reiseversicherung nicht zurück erstattet wird

Auf Grund der aktuellen Corona-Krise wurden und werden viele Kreuzfahrten abgesagt. Hierbei gibt es für die EU-Kunden die Möglichkeit der Rückerstattung des bereits geleisteten Reisepreises zu wählen oder die Akzeptanz eines Reisegutscheins.
Vielfach liest man im Internet negative Kommentare von Kunden der Reedereien, die die Rückzahlungsabwicklung kritisieren. Viele werfen den Unternehmen vor sie um ihr Geld zu bringen. Schlicht und einfach handelt es sich jedoch um ein enormes Arbeitspensum was die Mitarbeiter der Kreuzfahrtanbieter bewältigen müssen und das braucht eben seine Zeit.

In dem angehängten Video von unserem Schwesterportal www.schiffe-und-kreuzfahrten.de geht es jedoch um das Thema „Reiseversicherung“. Hier wird den Reedereien fehlende Kompromissbereitschaft und Kulanz vorgeworfen – aber warum?
Der Vertrag wird immer jedoch immer mit der Versicherung geschlossen und nicht mit der Reederei. Mehr dazu im Video.

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5 Kommentare zu „Video: Kreuzfahrt abgesagt: Reisepreis wird erstattet – Reiseversicherung nicht!“

  1. Hallo!
    Es ist natürlich ärgerlich wenn man eine Versicherung abschließt für eine Reise die dann nicht stattfindet. Die aussagen in Video sind dennoch nur teilweise richtig.
    Aussage HanseMerkur:
    „Bekomme ich meine Prämie erstattet, wenn meine Reise vom Veranstalter abgesagt wurde oder es ein Einreiseverbot gibt?
    Die Prämie für eine Reise-Rücktrittsversicherung wird bei Absage der Reise durch den Veranstalter bzw. durch das Nichtzustandekommen aufgrund eines Einreiseverbots in das Land nicht erstattet. Der Schutz durch die Reise-Rücktrittsversicherung greift bereits ab Buchung, so dass diese Leistung bereits erbracht wurde.

    Bei Premium- und Komfortschutz-Paketen werden anteilig die Leistungen erstattet, die ab Reiseantritt gelten (Reise-Krankenversicherung, Urlaubsgarantie etc.).“

    Teile der Versicherung, die also erst bei antritt der Reise Versichert sind, müssten zurückgezahlt werden, da die Versicherung gar nicht die Gelegenheit hatte diese Leistung zu erbringen. Wie gesagt natürlich nur anteilig. TUI-Cruises z.B behält dennoch denn gesamten betrag ein. HanseMerkur natürlich nicht zu erreichen. Man kann, denke ich mal, schon erwarten das Sachen die man auf seiner Web Seite verbreitet dann auch eingehalten wird.

    Man kann die Sache also nicht ganz so einfach betrachten.

    Euch allen Schöne Pfingsten

    1. Pascal Wepner

      Moin Jens.

      Im Kern geht es darum, dass die Versicherung mit der Versicherung abgeschlossen wurde, nicht mit einer Reederei. Insofern können Reedereien nichts einbehalten, weil sie nicht der Vertragspartner sind. Sollte die Hanse Merkur das so berechnen wie Du das sagst, ist das natürlich gut, muss aber dennoch mit der Hanse Merkur geklärt werden.

  2. Hallo, habe mir heute das Video auch einmal angesehen und finde, für die beiden Kernaussagen hätte man keine 7 Minuten und 16 Sekunden benötigt. Ich habe festgestellt, dass die Versicherung und AIDA Cruises mit uns als Kunden Ping-Pong spielen. Versicherungsprämie mit dem Reisepreis einziehen, aber dann für die Erstattung nicht zuständig sein (haha). HanseMerkur dreht den Spiess um und behauptet, dass man sich zuerst an den Veranstalter wenden muss (Inkasso und so).
    Ein Wort zum Vergleich mit den Autoversicherungen im Video. Der kleine aber feine Unterschied ist ja wohl der, dass man das Auto benutzt hat und sich gegen eventuelle Versicherungsfälle während der Nutzung vorher abgesichert hat. Bei der Reise gab es ja nie die Chance einer „Nutzung“, weil sie vor der Leistungserbringung bereits vom Veranstalter abgesagt wurde.
    Ich finde, Alles in Allem nicht ganz koscher, was da passiert – und das hat NULL mit Kulanzanfragen an die Versicherung oder den Veranstalter zu tun. Hier werden die Kunden nur hingehalten! Daumen nach unten!

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