Quarantäne entfällt für negativ Getestete – Kreuzfahrten werden wieder attraktiver!

Quarantäne entfällt für negativ Getestete – Kreuzfahrten werden wieder attraktiver!

© www.kreuzfahrt-aktuelles.de
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Verlängerung der Testpflicht bei Reiserückkehrern – Keine Quarantäne mehr bei negativ getesteten Personen

Heute hat das Bundeskabinett eine einheitliche Corona-Einreiseverordnung beschlossen, die zum einen eine Verlängerung der Testpflicht bei der Flug-Rückreise nach Deutschland vorsieht, aber auch die Maßgabe, dass Geimpfte, Genesene und negativ auf COVID-19 getestete Personen nach der Einreise in Deutschland in nicht mehr in Quarantäne müssen.

Dies hat also deutliche Vorteile auch für Kreuzfahrtpassagiere, die eine Reise im Ausland antreten – beispielsweise auf den Kanaren, in Griechenland oder Italien.

Der Deutsche Reiseverband begrüßt die Entscheidung und hat folgendes dazu veröffentlicht: 

DRV begrüßt Test statt Quarantäne-Entscheidung der Bundesregierung – Neue Corona-Einreiseverordnung sieht Verlängerung der Testpflicht bei Rückreise aus Nicht-Risikogebieten vor Rückkehr zu risikobasiertem Ansatz notwendig

Mit der heute im Bundeskabinett verabschiedeten neuen, bundeseinheitlichen Corona-Einreiseverordnung fällt die Einreisequarantäne: Negativ auf Covid-19-Getestete sowie Geimpfte und Genesene müssen damit nicht mehr in eine Quarantäne, außer die Rückreise nach Deutschland erfolgt aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet. 

„Das ist eine ausgesprochen gute Nachricht und ein Signal der Zuversicht. Das eröffnet Urlaubern und auch den Unternehmen der Reisewirtschaft wieder eine positive Perspektive“, erklärt der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV) Norbert Fiebig. 

„Mit diesem Beschluss kommt die Bundesregierung unserem bereits im vergangenen Jahr ausgearbeiteten Vorschlag ‚Test statt Quarantäne‘ nach. So haben
auch diejenigen, die noch keine Möglichkeit hatten geimpft zu werden, die Möglichkeit, ohne Quarantäne zu verreisen. Dem Sommerurlaub am Mittelmeer, nach dem sich so viele Menschen sehnen, steht nichts mehr im Weg.“

Allerdings verlängert die Bundesregierung mit der neuen Corona-Einreiseverordnung auch die Ende März eingeführte Testpflicht für Urlauber, die per Flugzeug aus dem Ausland zurück nach Deutschland reisen – unabhängig davon, ob die Rückreise aus einem Nicht-Risiko- oder Risikogebiet erfolgt. Diese Testpflicht gilt für alle noch nicht vollständig geimpften Flugreisenden. „Die generelle Testpflicht im Zielgebiet bis 48 Stunden vor Rückreise aus einem Nicht-Risikogebiet mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 ist nicht mehr nachvollziehbar, zumal sie ausschließlich für Flugreisende nicht jedoch für Reisende, die mit dem Auto oder der Bahn unterwegs sind, gilt. Hier muss schnellstens wieder zu einem risikobasierten Ansatz und einer Orientierung am tatsächlichen Infektionsgeschehen zurückgekehrt werden, fordert Fiebig.

Erneut verweist der DRV-Präsident auf die Studie des Robert-KochInstituts, nach der die organisierte Flugreise nicht Treiber der Pandemie ist.
Im Übrigen seien die Inzidenzen in vielen Urlaubsgebieten geringer als in Deutschland.

Über den DRV:
Der Deutsche Reiseverband (DRV) repräsentiert die Reisewirtschaft in Deutschland. Als Spitzenverband bündelt der DRV eine bedeutende Wirtschaftskraft. Seine Mitglieder stehen für den größten Teil des Umsatzes im Reiseveranstalter- und Reisemittlermarkt. Die Tourismusbranche bietet rund 3 Millionen Arbeitsplätze. Mehrere Tausend Mitgliedsunternehmen, darunter zahlreiche touristische Dienstleister, machen den DRV zu einer starken Gemeinschaft, die die vielfältigen Interessen vereint – nach dem Motto „Die Reisewirtschaft. Alle Ziele. Eine Stimme“.

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