Phoenix Reisen: Ab heute gilt die generelle Impfverpflichtung für Hochsee-Kreuzfahrten

Phoenix Reisen: Ab heute gilt die generelle Impfverpflichtung für Hochsee-Kreuzfahrten

© Phoenix Reisen
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Heute tritt die Impfverpflichtung zum Antritt einer Phoenix-Hochsee-Kreuzfahrt in Kraft

Ab sofort sind alle Kreuzfahrten im Hochseebereich, die der Bonner Reiseveranstalter Phoenix Reisen anbietet, ausschließlich für vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen zugänglich. Somit gilt dies für alle Reisen der MS Artania (bereits in Betrieb), MS Amera (bereits in Betrieb) und MS Amadea (noch nicht in Betrieb). Das Unternehmen hat am 01.08.2021 die Kunden und Interessenten dazu verständigt. 

Wie üblich gibt sich Phoenix Reisen diplomatisch und schildert, dass man eine solche Regelung nur deshalb umsetze, um zuverlässig Kreuzfahrten durchführen zu können, da immer mehr Länder eine Impfverpflichtung in die Einreisebestimmungen aufnehmen. 

Zuvor wurden einzelne Kreuzfahrten mit einer Impfverpflichtung belegt, da eben die Einreisebestimmungen der Länder dies vorschreiben, wie beispielsweise Dänemark und Norwegen. Folglich gab es einen Mix aus Reisen, die für alle zugänglich waren und solche, die nur für Geimpfte antretbar sind. Ab heute ist jedoch Schluss mit den Unterschieden und es gilt generell, dass alle Personen an Bord vollständig mit einem zugelassenen Impfstoff geimpft sein müssen. Möchte man mit Kindern reisen, die nicht geimpft werden können, gibt es die Möglichkeit sich mit Phoenix Reisen in Verbindung zu setzen und die Möglichkeiten abzuklären – maßgeblich sind hier die Bestimmungen der Länder, die bei einer Kreuzfahrt angesteuert werden.

Für Genese (die nicht zusätzlich geimpft sind), Kinder unter 12 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, bedeutet dies einen vollständigen Ausschluss von diesen Kreuzfahrten.

Phoenix Reisen steht auf dem deutschen Markt mit dieser Maßnahme nicht alleine da, denn auch Hapag Llyod Cruises setzt dies so um. Bei den anderen deutschen Mitbewerbern ist es derzeit noch so, dass es eine Impfverpflichtung für gewisse Reisen gibt, bei denen dies unumgänglich ist. Schaut man sich die Reedereien, die auf dem US-Markt agieren, so ist dies ein Standard. Die strengsten Vorschriften diesbezüglich hat die Norwegian Cruise Line, die eine 100%ige Impfqoute vorschreibt, ohne jegliche Ausnahme.

Auszug aus der E-Mail von Phoenix Reisen vom 01.08.2021:

Ab 22.08.2021 Hochseekreuzfahrten nur noch für geimpfte Gäste.

Wir lieben das Reisen und leben unsere Kreuzfahrten bis ins Detail – immer mit dem Ziel vor Augen, unseren Gästen eine wunderbare Zeit an Bord zu bieten und sie sicher zu den schönsten Plätzen der Welt zu bringen.

Sicherheit hat seit Corona eine ganz neue Bedeutung bekommen. Gut, dass fast alle unserer Reise- und Stammgäste schon jetzt mit komplettem Impfschutz an Bord kommen und auch unsere Crews, Reiseleiter und Mitarbeiter in Bonn sind in Kürze vollständig geimpft. 

Immer mehr Länder verlangen die vollständige Impfung ihrer ausländischen Gäste. Um in den von uns angesteuerten Reisegebieten den bereits bestehenden und absehbaren behördlichen Impfvorgaben zu entsprechen, haben wir uns zu einer weiteren Sicherheitsmaßnahme entschieden. 

Bitte gestatten Sie in diesem Zusammenhang einen Hinweis: Es ist wirklich nicht so, dass wir von Phoenix Reisen unsere Gäste mit Impfvorschriften tyrannisieren wollen. Für uns wäre alles viel einfacher ohne die Vorschriften für eine Impfung. Wir wollen auch nicht darüber urteilen, ob Impfungen falsch, richtig, überflüssig oder notwendig sind. Immer mehr Zielländer und Häfen verlangen jedoch die vollständige Impfung – ob uns das passt oder nicht. Inzwischen verweigern viele Häfen den Schiffen die Einreise, wenn nicht ALLE Personen an Bord geimpft sind. Und es werden jeden Tag mehr. Und die Länder entscheiden das souverän und teilweise sehr kurzfristig.

Ab dem 22.08.2021 können deshalb an unseren Seereisen ausschließlich vollständig gegen Covid-19 geimpfte Gäste teilnehmen. Alle gebuchten Gäste werden wir bis Ende August mit einem individuellen Schreiben informieren.

Bitte rufen Sie uns vorher nicht an. 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.

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