Entscheidung zu Reisegutscheinen: Sie können, müssen aber nicht akzeptiert werden!

Entscheidung zu Reisegutscheinen: Sie können, müssen aber nicht akzeptiert werden!

Reisegutschein

Gutscheine der Reiseveranstalter müssen nicht akzeptiert werden 

Nachdem es bereits mehrere unterschiedliche Vorstöße zum Thema Reisegutscheine statt Erstattung des Reisepreises gegeben hat, soll die EU-Kommission nun eine Entscheidung getroffen haben. Demnach soll es einen Zwang für die Annahme eines Gutscheins geben. Das Coronakabinett der Bundesregierung selbst brachte den Vorschlag mit einer Gutscheinlösung in die EU ein.

Aus einem Bericht des Nachrichtensenders ntv geht nun hervor, dass Pauschalreisende, die ihre Reise wegen der Corona-Pandemie nicht antreten können oder konnten ihr Geld zurückverlangen dürfen. Die Veranstalter könnten allerdings einen Gutschein als Alternative anbieten. Dies sei demnach nun der Beschluss des Bundeskabinetts. Dennoch würden die Politiker an die Menschen appellieren, dass sie mit der Akzeptanz eines Gutscheins einen wichtigen Teil dafür beitragen würden, die Vielfalt der Reisebranche am Leben zu halten. 

Bei der Quelle wird aufgeführt, dass die Gutschein wie bisher abgesichert seien. Falls erforderlich würden diese sogar über eine staatliche Garantie gesichert werden. Diese Garantie würde auch dann greifen, wenn der Veranstalter im Rahmen der aktuellen Situation zahlungsunfähig werden sollte. Entscheidet sich ein Kunde für einen Gutschein, so muss der Betrag dennoch ausgezahlt werden, wenn der Kunde den Gutschein nicht bis Ende des Jahres 2021 genutzt hat. 
Die entsprechenden Details sollen nun in einem Gesetzesentwurf zusammengetragen werden. 

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