Doch kein verpflichtender Coronatest – A-ROSA ändert Voraussetzungen zur Teilnahme an Flusskreuzfahrten

Doch kein verpflichtender Coronatest – A-ROSA ändert Voraussetzungen zur Teilnahme an Flusskreuzfahrten

© www.kreuzfahrt-aktuelles.de
© www.kreuzfahrt-aktuelles.de

A-ROSA nimmt Abstand von verpflichtenden Coronatests bei Passagieren aus innerdeutschen Risikogebieten

Nachdem die Flusskreuzfahrt-Reederei A-ROSA in der letzten Woche bekanntgegeben hatte, dass alle Passagiere aus Corona-Riskogebieten vor Reisebeginn ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen müssen, ändert die Rostocker Reederei nun ihre Strategie.

Nun ist es doch nicht erforderlich vor Reiseantritt ein Coronatest durchführen zulassen, sondern der Gast muss mittels einer „Erklärung zur Reisetauglichkeit“ bestätigen, dass er reisefähig ist. In dem Formular sind unter anderem gängige Regelungen bezüglich Corona-Symptomen und Aufenthalte in Corona-Risikogebieten im Ausland enthalten. 

Die Pflicht einen Coronatest durchführen zu lassen, wenn man in einem innerdeutschen Risikogebiet wohnt hatte viele Gäste vor eine besondere Herausforderung gestellt, denn das Testergebnis durfte nicht älter als 48 Stunden sein um die Reise antreten zu können und es gab keine Regelungen zu einem Kooperationspartner oder gar zu einer Kostenübernahme.

Mit den neuen Regelungen setzt A-ROSA auf das Verantwortungsbewusstsein seiner Kunden beim Ausfüllen des Formulares und somit auch zum Antritt einer Flusskreuzfahrt.

Auszug von der A-ROSA-Internetseite –
(Stand 13.10.2020):

MIT A-ROSA SICHER REISEN – 100 % URLAUBSERLEBNIS!

Wir möchten, dass Sie sich rundum wohlfühlen! Darum kümmern wir uns ganz besonders um das, was Ihnen und Ihren Liebsten am Herzen liegt:
Ihr Wohlergehen und Ihren Urlaub!

  • Reisen auf Donau, Rhein und Douro finden statt
  • Alternative Fahrpläne ohne Halt in Risikogebieten – bei Bedarf als „Blaue Reise“ -, daher minimales Quarantänerisiko für Reiserückkehrer
  • Ziele in Risikogebieten durch Panoramafahrten per Schiff und/oder Busausflüge ohne Ausstieg erlebbar
  • Reisebeginn / -ende in einem Risikogebiet gilt als Transit und ist somit nicht quarantänepflichtig
  • Erprobtes Sicherheits- und Hygienekonzept
  • Reduzierte Gästezahl
  • Kein Beherbergungsverbot

FÜR EINE SCHÖNE UND UNBESCHWERTE URLAUBSZEIT.

Für A-ROSA haben die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden aller Gäste und Crewmitglieder jederzeit höchste Priorität. Deswegen haben wir das A-ROSA Care-Team gegründet, welches aus internen und externen Spezialisten besteht. Auf Basis der behördlichen Anordnungen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts hat es ein umfangreiches Hygiene- und Gesundheitskonzept erarbeitet, das unsere schon immer sehr hohen Sicherheitsstandards noch weiter ausgebaut und dieser besonderen Situation angepasst hat.

Wir beobachten die aktuellen Entwicklungen sehr aufmerksam und sind im regelmäßigen Kontakt mit den Hafen- und Gesundheitsbehörden. Entscheidungen werden auf der Grundlage dieser Bewertungen, den Anordnungen der Behörden sowie den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes getroffen. Wenn ein Reisegebiet durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als COVID-19-Risikogebiet ausgewiesen wird, entwickeln wir alternative Fahrpläne, um sicherzustellen, dass wir möglichst keine Häfen innerhalb eines Gebiets mit einer Reisewarnung ansteuern und somit auch möglichst keine Quarantänepflicht für Reiserückkehrer auslösen. Damit verfolgen wir konsequent unsere „Safety First“-Strategie und bieten unseren Gästen den gewohnt rundum sicheren Urlaub mit A-ROSA.

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mit A-ROSA reisen zu können?

Für A-ROSA haben die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden aller Gäste und Crewmitglieder jederzeit höchste Priorität. Um diese bestmöglich zu gewährleisten und Ihren Urlaub so entspannt und sicher wie möglich zu gestalten, können wir nur vollständig gesunden Personen einen Zugang zu unseren Schiffen gewähren. Um dies sicherzustellen, senden wir Ihnen im Vorfeld eine Erklärung zur Reisetauglichkeit  zu, die wir Sie bitten, beim Check-In unterschrieben abzugeben. Hier kontrollieren wir zudem Ihre Körpertemperatur mittels eines kontaktlosen Infrarot-Thermometers. Ohne unterschriebene Erklärung wird die Einschiffung verweigert.

Folgende Aussagen müssen zutreffen:

1. Ich bin derzeit gesund und habe aktuell keine Anzeichen einer Erkrankung, wie z.B. Husten, grippeähnliche Symptome oder Fieber (≥37,8°C / 100,4°F).
2. Ich stand in den vergangenen 14 Tagen in keinem Kontakt zu Personen, bei denen das Corona-Virus nachgewiesen wurde, und war ebenfalls nicht in die medizinische/pflegerische Versorgung involviert.
3. Ich stehe derzeit nicht unter häuslicher Quarantäne.
4. Bei mir wurde das Corona-Virus nicht positiv nachgewiesen.
5. Ich habe mich in den vergangenen 14 Tagen nicht in einer vom Robert Koch-Institut in diesem Zeitraum als Risikogebiet definierten Region im Ausland aufgehalten. Für A-ROSA gelten die vom Robert Koch-Institut in diesem Zeitraum definierten Regionen. Eine aktuelle Liste der internationalen Risikogebieten finden Sie hier.

Für den Fall, dass für Sie Aussagen nicht zutreffen, bietet A-ROSA aus Kulanz attraktive und kostenfreie Umbuchungsvarianten an. Zur weiteren Abstimmung bitten wir Sie sich mit uns rechtzeitig in Verbindung zu setzen.

Mehr Kreuzfahrt News

Kommentar verfassen