AIDAblu: Verstoß gegen die Sicherheitsmaßnahmen – Passagier darf nicht mehr an Bord

AIDAblu: Verstoß gegen die Sicherheitsmaßnahmen – Passagier darf nicht mehr an Bord

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Nach einem Verstoß gegen die strengen Regelungen hat AIDA Cruises einem Gast den Zugang zum Schiff verweigert

AIDAblu befindet sich erst seit Samstag wieder im Dienst, aktuell auf ihrer allerersten Kreuzfahrt nach dem großen Lockdown, der in diesem Fall rund sieben Monate andauerte. Nun kam es am heutigen Tag zu einem Vorfall in Catania, hier hatte sich ein Passagier ein teures Fehlverhalten erlaubt und wurde folgerichtig von der Kreuzfahrt ausgeschlossen.

Wie im Vorfeld bereits bekannt war, sind Landgänge nur in Form von geführten Landausflügen der Reederei durchführbar. Ein Gast der AIDAblu hat sich allerdings nicht an diese Vorgabe gehalten und hat sich unerlaubt von seinem Landausflug entfernt. Aus diesem Grund wurde korrekterweise entschieden, dass eben dieser Gast nicht weiter an der aktuellen Kreuzfahrt teilnehmen darf – zum Schutz aller weiteren Gäste.

Die Mitreisenden wurden durch den Kapitän per Durchsage über diesen Vorfall informiert, hierbei wies er alle Gäste noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass sie sich bei künftigen Ausflügen bei ihrer Gruppe aufzuhalten haben.

AIDA Cruises hat sich bereits in einem Statement zu diesem Vorfall geäußert:

Während eines von AIDA geführten Landausfluges in Catania (Italien) hat sich am Dienstag, 20.10.2020, ein Gast von AIDAblu von seiner Reisegruppe entfernt und damit gegen die geltenden Verhaltensregeln zum Schutz vor Covid-19 verstoßen. Die Gesundheit und Sicherheit aller Gäste und Crewmitglieder von AIDAblu hat höchste Priorität. Daher wurde dem Gast die weitere Mitreise an Bord von AIDAblu verweigert. AIDA Cruises wird den Gast bei der Organisation seiner Rückreise unterstützen.
Im Rahmen unseres Gesundheits-und Hygienekonzeptes sind derzeit keine individuellen Landausflüge für unsere Gäste und Crewmitglieder möglich. Damit stellt das Unternehmen sicher, dass auch an Land alle notwendigen Präventionsmaßnahmen eingehalten werden.
Alle Gäste werden darauf nicht nur vor der Reise, sondern nochmals vor ihrem Landausflug darauf hingewiesen.

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