Viel wurde in den letzten Tagen diskutiert, wie die abgesagten Reisen kompensiert werden. Die aktuelle Rechtslage sieht es vor, dass die bereits geleisteten Zahlungen im Falle einer Absage innerhalb von 14 Tagen an den Kunden zurück gezahlt werden müssen. Dass das das Ende eines jeden Reiseveranstalters bedeuten könnte, steht außer Frage.
Nun hat AIDA heute ein neues Kompensationsmodell vorgestellt, mit dem wirklich jeder Kunde zufrieden zu stellen ist, denn es bietet verschiedene Möglichkeiten.
1. Flexibles verzinstes Reiseguthaben
AIDA bietet losgelöst vom Beschluss des „Korona-Kabinetts“ am vergangenen Donnerstag ein flexibles Reiseguthaben an, dieses Reiseguthaben kann auf alle Leistungen angerechnet werden und ist zudem splittbar. Das bedeutet im Detail, dass man das Reiseguthaben einer Reise zum Beispiel auch auf zukünftige zwei Reisen splitten kann. Ebenso ist es möglich, wenn man nun von zwei Reiseabsagen betroffen ist, das jeweilige Reiseguthaben auf nur einer Reise einzulösen. Löst man das Reiseguthaben auf einer neuen Reise ein und es bleibt noch etwas übrig, so kann man den Rest auch auf eine bereits bestehende Buchung einlösen.
Das Reiseguthaben wird zudem mit 10% verzinst, so dass betroffenen Kunden ein Vorteil von 10% des abgesagten Reisepreises eingeräumt wird.
Das Reiseguthaben ist gültig bis zum 31.12.2021. Bis dahin sollte eine neue Reise gebucht werden. Hat man bis dahin keine neue Reise für sich gefunden, so wird das Guthaben ausgezahlt, allerdings dann ohne Verzinsung. Die Verzinsung wird nur auf eine neue Buchung angerechnet.
Diese Kompensationsleistung gilt mit kleinen Ausnahmen auch auf alle bereits abgesagten Reisen seit dem 13.03.2020. Alle Kunden die bereits umgebucht haben, bekommen nachträglich auch die 10% gutgeschrieben, werden also durch die frühe Umbuchung nicht benachteiligt, müssen sich allerdings diesbezüglich aktiv an das AIDA Kundencenter wenden.
Kunden die ganz zu Beginn bereits mit Bordguthaben umgebucht haben werden hiervon ausgenommen. Diese bekommen nach wie vor das Bordguthaben und keine 10% Verzinsung.
Die Gutscheine über das Reiseguthaben werden ab kommenden Dienstag an die betroffenen Kunden per Mail und per Post versendet.
2. Rückzahlung des Reisepreises
Für Gäste, die nach wie vor kein Reiseguthaben in Anspruch nehmen möchten, stellt AIDA die Rückzahlung des Reisepreises in Aussicht. Dieses wird allerdings nicht automatisch zurückgezahlt, sondern nur nach Aufforderung der Gäste. Liegt keine Aufforderung der Gäste vor, so geht AIDA davon aus, dass das Reiseguthaben für die abgesagte Reise akzeptiert wird.